Acht Fragen, null Antworten

FDP-Nationalrat Philipp Müller hat in der Dezembersession eine Interpellation zu den Widersprüchen zwischen offiziellem und internem Finma-Bericht eingereicht. Darin stellt er dem Bundesrat acht mehr als berechtigte Fragen.

Jetzt hat der Bundesrat Müllers Vorstoss beantwortet. Auf die acht Fragen gibt er null Antworten. Die lapidare Begründung:

Im Nachgang zur Veröffentlichung des vertraulichen internen Berichts vom 10. März 2009 durch die Zeitung «Der Sonntag» im November 2011 gelangte die GPK gemäss Auskunft der FINMA an die FINMA und ersuchte sie um Beantwortung detaillierter Fragen. Die Stellungnahme der FINMA an die GPK enthält vertrauliche, dem Amtsgeheimnis unterstehende Informationen und ist daher nicht öffentlich. Aus diesem Grund sieht auch der Bundesrat davon ab, die in der vorliegenden Interpellation aufgeworfenen Fragen materiell zu beantworten.

Die Möglichkeit, vielleicht per Öffentlichkeitsgesetz in den Besitz der erwähnten Finma-Stellungnahme zu gelangen, existiert leider nicht. Unter Artikel 2 steht:

Das Gesetz gilt nicht für die Schweizerische Nationalbank und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht.

Bleibt die Hoffnung auf die Geschäftsprüfungkommission (GPK), diese ist offenbar nach wie vor am Thema dran. Sollte auch die GPK nur zu nichtssagenden, geheimen Schlüssen kommen, drängt sich eine PUK auf. Immerhin sind beim Lehman Konkurs in der Schweiz 4 Milliarden Franken von 20’000 Anlegern verloren gegangen.

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Mit Moralin gegen Ritalin

Thesen-Journalismus macht seit Jahren Schule. Auch bei sogenannten Leitmedien neigen viele (nicht alle!) Schreibenden dazu, anstelle einer breit abgestützten Recherche die eigene Meinung (oder die Meinung der Zeitung) ins Blatt zu stellen. Was ins Bild passt, wird unkritisch ausgebreitet, was nicht passt, wird kurzerhand todgeschwiegen.

Einen exemplarischen Text hat am vergangenen Montag die «Frankfurter Allgemeine», die NZZ Deutschlands, publiziert. Christiane Hoffmann und Antje Schmelcher liefern mit «Wo die wilden Kerle wohnten» einen einseitigen, moralisierenden und in vielen Teilen schlicht falschen Rundumschlag gegen das Medikament Ritalin, das bei Kindern mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom) eingesetzt wird.

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Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer
und Handelsrichter Bernard Burkhalter:
naiv oder irreführend?

Am Berner Handelsgericht sind im Prozess Hugo Rey versus Credit Suisse falsche Factsheets als Beweise präsentiert worden und wichtige Dokumente verschwunden. Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer und die beiden Handelsrichter Bernard Burkhalter und Urs Eugen Bircher müssen sich entweder Blindheit und Naivität oder Irreführung und Dokumentenunterschlagung vorwerfen lassen.

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Hugo Rey versus Credit Suisse: Bundesrichter mit Augenbinde

Wenn Justitia eine Augenbinde trägt, hat das einen Sinn: Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Wenn Richter eine Augenbinde tragen, hat das fatale Folgen für die Gerechtigkeit – so wie im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse. Das Bundesgericht hat Reys Beschwerde gegen das Urteil des Berner Handelsgerichts abgewiesen – und dabei die Augen vor mehr als stichhaltigen Argumenten verschlossen.

Einen Monat nach Bekanntgabe des Urteils im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse hat das Bundesgericht bereits die schriftliche Begründung vorgelegt. Wer den Text liest, wundert sich nicht ob des Tempos. Gerade mal 14 Seiten benötigen die obersten Richter des Landes, um die ausführliche und bis ins Detail begründete Eingabe von Rechtsanwalt Michael Lauper abzuweisen. 14 Seiten, auf denen kaum auf die Kritik am vorinstanzlichen Urteil eingegangen wird. 14 Seiten, auf denen das Bundesgericht das Skandalurteil des Berner Handelsgerichts mit Argumenten stützt, die nicht nachvollziehbar und juristisch fragwürdig sind. 14 Seiten, die den Eindruck vermitteln, dem Bundesgericht sei es nur um möglichst schnelle Erledigung der Beschwerde gegangen.

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Konzernjournalismus?

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats verlangt vom Bundesrat Vorschläge für neue Modelle zur Medienförderung. Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll die Regierung ein Konzept und den Entwurf rechtlicher Grundlagen für indirekte und direkte Medienförderung vorlegen. Voraussetzung ist die Zustimmung der Räte.

Ob das Anliegen der Kommission sinnvoll ist, darüber kann man mit Fug und Recht streiten. Man kann darüber streiten, ob der Zeitpunkt zweckmässig ist, umso mehr, als der Bundesrat erst kürzlich entschieden hat, weiterhin auf die Eigenverantwortung und Selbstregulierungsfähigkeit der Medien zu setzen. Man kann darüber streiten, ob Medienförderung grundsätzlich richtig ist und wie Medienförderung aussehen müsste. Man kann darüber streiten, ob staatlich geförderte Medien im In- und Ausland einen guten Job machen oder nicht.

Fabian Renz, Bundeshausredaktor des Tagesanzeigers, will nicht streiten. In einem Kommentar, den man wohlwollend als hysterisch bezeichnen könnte, schreibt er das Anliegen der Kommission in Grund und Boden. Renz spricht von «brandgefährlichen Plänen» und «bedrohter Pressefreiheit», er fürchtet Zustände wie in Russland. Und hinterlässt den Leser sprachlos. Was hat den Mann bloss geritten?

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Sie hat gelogen

Anleger- oder Bankenschutz –
wem dient die Finanzmarktaufsicht?

Die Credit Suisse hat sich im Zusammenhang mit dem Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers korrekt verhalten. Das sagt der offizielle Bericht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Ein internes Papier kommt allerdings zu anderen Schlüssen.

Hier lesen Sie meinen Text (inklusive Interview mit FDP-Nationalrat Philipp Müller), den ich für das Magazin «Zeitpunkt» geschrieben habe.

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Macht Medienmacht transparent!

Die Affäre Hildebrand hat vor allem eines gezeigt: Die Macht der Medien ist grenzenlos. Wenn Medien wollen, können sie fast alles. Das ist gut und gefährlich zugleich. Zwei Fragen stellen sich deshalb mehr denn je: Wer oder was bringt Medien dazu, zu wollen? Und: Wer kontrolliert das, was Medien publizieren?

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Bundesgericht stützt Berner Skandalurteil

Schlechte Nachrichten für Kleinanleger Hugo Rey: Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Berner Handelsgerichts vom August 2010 abgewiesen. Damit ist Reys juristischer Kampf gegen die Credit Suisse um Rückerstattung verlorener Gelder im Zusammenhang mit dem Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers zu Ende.

Schlechte Nachrichten auch für den Rechtsstaat: Das Bundesgericht stützt mit seinem Entscheid ein Urteil des Berner Handelsgerichts, das (wie bereits dargelegt) mehr als fragwürdig ist und als skandalös bezeichnet werden muss.

Mehr zum Entscheid des Bundesgerichts lesen Sie hier, sobald die schriftliche Begründung vorliegt. Dies dürfte in ein bis zwei Monaten der Fall sein.

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Philipp Müller stellt die richtigen Fragen

Während die Schweizer Medien die Veröffentlichung des internen Finma-Berichts zum Lehman-Konkurs mit einer Ausnahme konsequent totgeschwiegen haben, tut sich wenigstens auf dem politischen Parkett etwas. Der Aargauer FDP-Nationalrat Philipp Müller hat in der Dezembersession eine Interpellation zu den Widersprüchen zwischen offiziellem und internem Finma-Bericht eingereicht:

  1. Wie sind die eklatanten Widersprüche zwischen dem FINMA-Bericht vom März 2010 und demjenigen vom März 2009 zu erklären?
  2. Wieso wurde der Aspekt der «Credit Spreads» im Bericht vom März 2010 konsequent verschwiegen, obwohl dieser im früheren Bericht noch eine zentrale Rolle gespielt hatte?
  3. Warum behauptet die FINMA im Bericht vom März 2010, die Lehman-Gruppe habe bis zum Zeitpunkt der Insolvenzerklärung über eine gute Bonität verfügt, obwohl im Bericht vom März 2009 darauf hingewiesen wird, dass zahlreiche Banken den Vertrieb von Lehman-Produkten aufgrund der Bonität bzw. des Kreditrisikos teilweise bereits früh im Laufe der Kreditkrise gestoppt hatten?
  4. Wie kann die FINMA im Bericht vom März 2010 behaupten, die Credit Suisse habe eine vergleichsweise grosse Anzahl von Kunden im Rahmen ihres Kulanzangebots ganz oder teilweise entschädigt, wo sie doch wissen musste, dass lediglich 3700 von 10’000 Kunden ein Teilentschädigungsangebot erhalten haben und von CHF 1.321 Milliarden gerade einmal 150 Millionen zurückbezahlt wurden?
  5. Wie erklärt sich die radikale Kehrtwende der FINMA in Bezug auf die Frage, ob strukturierte Produkte für Sparer und Kleinanleger geeignete Anlageinstrumente sind?
  6. Wie konnte die FINMA in den beiden Berichten zu so unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen, was die Risikoaufklärung und Ausgestaltung der CS-Factsheets betrifft?
  7. Wie konnte die FINMA in den beiden Berichten zu so unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen, was die Anreizsysteme für die variablen Bestandteile der Beraterhonorare betrifft?
  8. Warum geht die FINMA im Bericht vom 2. März 2010 mit keinem Wort auf die sehr hohe Konzentration von strukturierten Lehman-Produkten in den Portefeuilles von Credit-Suisse-Kunden ein, obwohl der Aspekt des Klumpenrisikos und der fehlenden Diversifikation im Bericht von März 2009 noch eine zentrale Rolle gespielt hatte?

Das sind die richtigen Fragen. Ob sie etwas bewirken werden, bleibt abzuwarten. Der Ball liegt jetzt beim Bundesrat.

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Finma-Bericht zum Lehman-Konkurs:
Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht

Im direkten Nachgang zur Veröffentlichung des internen Finma-Berichts zum Lehman Brothers-Konkurs stellen sich für die betroffenen Anleger vor allem rechtliche Fragen:

  1. Wie wirkt sich die Veröffentlichung auf die drei laufenden Gerichtsverfahren aus?
  2. Hat der Bericht Einfluss auf bereits abgeschlossene Vergleiche zwischen Banken und Kunden?
  3. Wie gross ist der Einfluss der Politik auf die weitgehend unabhängige Finma? Kann die Politik dem Vorfall zum Beispiel mit einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) auf den Grund gehen? Falls ja, was wären die rechtlichen Aufwirkungen, sollte die PUK zum Resultat kommen, dass seitens der Banken (Credit Suisse, Neue Aargauer Bank) und der Finma schwere Fehler gemacht wurden?

Fragen, die ich mit Rechtsanwalt Michael Lauper, der den Berner Kleinanleger Hugo Rey vor Bundesgericht gegen die Credit Suisse vertritt, diskutiert habe.

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