Grund zur Sorge – aber kein Grund zum Handeln

Die jüngsten Entwicklungen in der Schweizer Zeitungslandschaft sind geprägt vom Aufstieg der Gratiszeitungen, vom teilweise dramatischen Anzeigen- und Abonnentenschwund bei der Tagespresse, von der Vermehrung der Sonntagspresse und von spektakulären Übernahmen oder Kooperationen auf Verlagsebene, vom Abbau Hunderter von Stellen für Medienschaffende. (…) Die Presse spielt in der direkten Demokratie als Massenmedium eine zentrale Rolle, und dies auf allen drei Staatsebenen. (…) Einiges deutet darauf hin, dass die Presse diese wichtige Rolle als Folge der Monopolisierungstendenzen bereits nicht mehr in allen Landesteilen in der erforderlichen Vielfalt spielt und in Zukunft immer weniger spielen wird. (…)

So begründete SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr sein Postulat «Pressevielfalt sichern» vom 12. Juni 2009. Er verlangte vom Bundesrat einen Bericht über die Lage der Presse in der Schweiz und deren Zukunftsaussichten. Es sei notwendig, «innert nützlicher Frist eine sorgfältige Analyse zu erstellen und den politischen Handlungsbedarf herauszuarbeiten».

Das hat der Bundesrat in den letzten zwei Jahren getan. Sechs wissenschaftliche Studien hat er verfassen lassen, Kostenpunkt 445’000 Franken. Das Resultat gibt Anlass zur Sorge.

In seinem 46-seitigen Bericht zum Postulat Fehr schreibt der Bundesrat:

Die Studien zeichnen die wirtschaftlichen Entwicklungen und die veränderte Mediennutzung in der Schweiz nach. Sie belegen die Medienkonzentrationsprozesse, den Rückgang der politischen Berichterstattung in den Regionalzeitungen, den Abbau an Personal, Erfahrung und Wissen in den Printmedien sowie den Einbruch bei der Reichweite und bei den Werbeeinahmen der Kaufzeitungen; umgekehrt skizzieren sie den Aufschwung der Gratispresse sowie der Online-Angebote, in welche die Werbung zunehmend abwandert. Hat dieses Szenario weiterhin Bestand, stellt sich immer dringender die Frage, ob der politisch bedeutende Qualitätsjournalismus der abonnierten Tageszeitungen künftig noch finanziert werden kann. Zudem wird eine rückläufige Qualität der Berichterstattung nicht nur bei der (Regional-)Presse diagnostiziert, sondern mindestens ebenso sehr bei anderen Medientypen, namentlich bei Online- und Gratismedien. Auch deshalb ist fraglich, ob ein solcher Journalismus seinen Beitrag zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung langfristig wird erfüllen können.

Und:

Der Bundesrat hat wiederholt anerkannt, dass den Medien und namentlich der Presse eine wichtige Funktion für die demokratische Willensbildung zukommt. Gerade eine direkte Demokratie mit föderalistischen Strukturen ist auf eine Medienlandschaft angewiesen, in der die Vielfalt der Ansichten zum Ausdruck kommt. Die Tendenz zur Konzentration und zur Verminderung der Anzahl Zeitungstitel prägt die Medienlandschaft in der Schweiz – und übrigens auch im Ausland – schon seit Jahren. Die Prognosen für die Zukunft lassen nicht erwarten, dass sich diese Tendenz abschwächen wird. Dies ist problematisch, denn solche Konzentration birgt die Gefahr einer übermässigen Akkumulation von Meinungsmacht.

Und:

Es besteht Anlass zur Befürchtung, dass das freie Spiel der Marktkräfte allein das erwünschte Resultat einer vielfältigen, qualitativ ausreichenden Medienlandschaft nicht zu gewährleisten vermag. Dies wirft die Frage auf, ob allenfalls staatliche Massnahmen nötig sind, damit auch künftig ausreichende journalistische Leistungen im Interesse von Gesellschaft und Demokratie erbracht werden, und wie solche Massnahmen auszusehen hätten. (…)

Das Problem scheint also erkannt. Für den Bundesrat ergeben sich aus den umfangreichen Abklärungen drei Varianten, wie es weitergehen könnte:

  1. Status quo, das heisst, es wird an der bisherigen indirekten Pressförderung mittels verbilligter Posttaxen und reduzierter Mehrwertsteuer festgehalten.
  2. Prüfung zusätzlicher Förderungsmassnahmen, welche im Rahmen der bestehenden Verfassungsordnung möglich sind.
  3. Umfassende Analyse aus gesamtmedienpolitischer Optik. Denkbar wären direkte Fördermassnahmen (zum Beispiel die finanzielle Stützung von journalistischen Ressourcen für demokratierelevante Berichterstattung) und die Förderung der Medienkompetenz. Falls nötig, könnte auch eine Verfassungsbestimmung zur Schaffung der nötigen Bundeszuständigkeit erarbeitet werden.

Wer denkt, der Bundesrat habe sich aufgrund der wissenschaftlichen Resultate mindestens für Variante 2 (Prüfung von Fördermassnahmen) entschieden, sieht sich getäuscht. In ihrem Fazit schreibt die Landesregierung:

Gefordert sind aber in erster Linie die Medien selbst. Sie müssen nach Wegen suchen, um mit dem laufenden Strukturwandel und den damit einhergehenden Schwierigkeiten fertig zu werden. Stichworte sind etwa die Schaffung eines wirtschaftlich tragfähigen Fundaments für journalistische Online-Angebote, die Verbesserung der journalistischen Arbeitsbedingungen und die Qualitätssicherung auch im Online-Bereich.

Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat zurzeit keinen staatlichen Handlungsbedarf und setzt auf die Eigenverantwortung und Selbstregulierungsfähigkeit der Medien. Der Bundesrat bevorzugt deshalb die erste Option (Status quo).

Der Bundesrat wird aber die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und nach vier Jahren erneut eine Standortbestimmung vornehmen. Sollte er dabei zum Schluss kommen, dass die Anstrengungen der Medien selbst nicht ausreichen, um die aus staats- und demokratiepolitscher Sicht unabdingbaren medialen Leistungen auch für die Zukunft zu sichern, behält er sich vor, Massnahmen im Sinne der Optionen zwei und drei ins Auge zu fassen.

Kurz und schmerzlos! Wer weitere Erklärungen für den eher überraschenden Entscheid erwartet, wird enttäuscht.

Unklar ist vor allem, aufgrund von was der Bundesrat in vier Jahren seine Meinung ändern könnte. Neue Studien werden wiederum viel Geld kosten und zum genau gleichen Schluss kommen wie jetzt: Die Pressevielfalt – und damit die demokratische Meinungsbildung – ist gefährdet. Für den Bundesrat Grund zur Sorge – aber kein Grund zum Handeln.

PS: Ein interessanter Aspekt findet sich unter «4.4.2.3 Gezielte (selektive) Förderung einzelner Medienprodukte beziehungsweise Presseverlage». Da steht:

Neben oder statt einer Förderung der Branche von Bezahlzeitungen kommt auch eine Förderung spezifischer, qualitativ hochstehender Presseerzeugnisse in Betracht. Vorgeschlagen werden etwa die Unterstützung bestimmter Zeitungen oder Zeitschriften durch gezielte Subventionen oder die Kreditvergabe zu günstigen Konditionen. (…)

Sicher nicht die schlechteste Lösung, aber kompliziert und schwerfällig (vergleiche Gebühren-Splitting bei den Lokalradios). Ich erlaube mir deshalb, hier eine Frage zu wiederholen, die ich im Dezember 2007 in einem Beitrag für das comedia-Magazin «m» schon einmal gestellt habe:

Ist es nicht Zeit für eine starke staatliche Zeitung mit Lokalteilen in jeder grösseren Stadt (analog Radio DRS)? Wieso soll sich staatliche Publizistik auf elektronische Medien beschränken? Statt die Millionen der Presseförderung mit dem Giesskannenprinzip an Produkte zu vergeuden, die sowieso nicht in der Lage sind, eine publizistische Alternative zu bieten, könnte man das Geld auch in eine vielschichtige nationale Zeitung investieren. Und dafür den Rest des Medienkuchens ganz dem freien Markt überlassen.

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