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	<title>Stefan Schaer</title>
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	<description>Pointiertes zu Medien, Politik und Gesellschaft</description>
	<lastBuildDate>Tue, 06 Mar 2012 16:40:31 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Vogels Geschnatter</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 16:40:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schaer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienkritik]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Bund]]></category>

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		<description><![CDATA[Artur K. Vogel, Chefredaktor des «Bund», fällt in alte Muster zurück (1, 2). Wo sind die sachlichen Texte der letzten zwei, drei Jahre geblieben? Keine Ahnung. In seinem Standpunkt «Feinde, auf die man sich verlassen kann» vom vergangenen Samstag zeigt Vogel alle jene Reflexe, auf die sich der Leser früher verlassen konnte. Vogel nutzt seinen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Artur K. Vogel, Chefredaktor des «Bund», fällt in alte Muster zurück (<a href="http://www.stefan-schaer.ch/2011/07/04/der-blinde-fleck-des-artur-k-vogel/" target="_blank">1</a>, <a href="http://blattkritik.ch/index.php?/archives/464-Ein-Vogel-im-Porzellanladen.html" target="_blank">2</a>). Wo sind die sachlichen Texte der letzten zwei, drei Jahre geblieben?</p>
<p>Keine Ahnung. In seinem Standpunkt <a href="http://www.derbund.ch/ausland/naher-osten-und-afrika/Perspektiven-Feinde-auf-die-man-sich-verlassen-kann/story/11741530" target="_blank">«Feinde, auf die man sich verlassen kann»</a> vom vergangenen Samstag zeigt Vogel alle jene Reflexe, auf die sich der Leser früher verlassen konnte. Vogel nutzt seinen Text nicht nur dazu, Israel mal wieder harmlos zu reden, sondern vor allem, um die böse Konkurrenz im Internet aufs Korn zu nehmen, die sich erfrecht, etwas zum aktuellen Nahost-Konflikt von sich zu geben.</p>
<p><span id="more-1089"></span>Vogel schreibt:</p>
<blockquote><p>Gemäss dem aufgeregten Geschnatter in gewissen Medien – vor allem in Internet-Foren – steht ein katastrophaler Waffengang bevor.</p>
<p>(…)</p>
<p><a href="http://www.infosperber.ch/Artikel/Gesellschaft/Befurwortet-Merkel-einen-Angriff-auf-den-Iran" target="_blank">Infosperber.ch</a> kennt angeblich «internationale Beobachter», die damit rechnen, «dass Israel tatsächlich zuschlägt», und zwar «kurz vor den Präsidentschaftswahlen in den USA». Wieso das? Weil «weder Obama noch der Kandidat der Republikaner sich leisten können, Israel zu kritisieren.»</p>
<p><a href="http://journal21.ch/kurt-theodor-oehler-1" target="_blank">Journal21.ch</a> sieht Israel immerhin im «Dilemma», ob es «ohne Zustimmung der Amerikaner sofort zuschlagen» sollte oder «eher abwarten, bis möglicherweise ein republikanischer Präsident gewählt wird, der den Interventionsabsichten Israels weniger Widerstand entgegensetzen würde».</p></blockquote>
<p>Ähnliche Analysen stehen zwar auch in der gedruckten Presse (unter vielen anderen <a href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,796634,00.html" target="_blank">1</a>, <a href="http://www.aargauerzeitung.ch/international/plant-israel-einen-praeventivschlag-gegen-den-iran-115381092" target="_blank">2</a>, <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/praeventivschlag-noch-im-fruehjahr-pentagon-rechnet-mit-israelischem-angriff-auf-iran-11636265.html" target="_blank">3</a>, <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/international/israel_testet_ballistische_rakete_1.13193256.html" target="_blank">4</a>, <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/israel-und-der-iaea-bericht-wie-iran-keine-weltgefahr-mehr-sein-koennte-1.1184908" target="_blank">5</a>, <a href="http://www.focus.de/politik/ausland/iran/iran-israel-konflikt/tid-24968/experten-rechnen-mit-eskalation-in-nahost-israels-luftschlag-gegen-den-iran-wird-kommen_aid_711394.html" target="_blank">6</a>). Aber was solls. Wie viele andere Journalisten von Printmedien leidet offenbar auch Vogel unter einem Anti-Internet-Reflex. Was im Netz steht, kann selbstverständlich nie so gut und professionell sein, wie Gedrucktes. Vogel schreibt:</p>
<blockquote><p>Dass Israel angeblich überhaupt im Iran intervenieren will, ist laut den Hobby-Nahostexperten von Infosperber.ch auf einen richtiggehenden «Gotteskrieg» zurückzuführen, den Israel betreibt: Es wird «wie schon so oft im Schatten eines US-Wahlkampfes die Handlungsunfähigkeit der US-Regierung ausnutzen».</p></blockquote>
<p>«Hobby-Nahostexperten»? Das ist unter der Gürtellinie, Herr Vogel. Aber eben, Monsieur arbeitet bei einem sogenannten Leitmedium und kann besser beurteilen, was wesentlich ist und was nicht:</p>
<blockquote><p>Nicht relevant scheint hingegen zu sein [für die Hobby-Experten], dass die Internationale Atomenergiebehörde IAEA soeben, am 22. Februar, in Wien die bisher ausdrücklichste Vermutung über die Natur des iranischen Atomprogramms geäussert hat. Sie teilte nämlich mit, dass Gespräche zwischen dem Iran und einer IAEA-Delegation gescheitert seien.</p></blockquote>
<p>Das wäre selbstverständlich wesentlich, auch für die Online-Schreiber. Dummerweise stammen die von Vogel zitierten Online-Texte vom 10. und 12. Februar …</p>
<p>Vogel selbst macht genau das, was er anderen vorwirft: Er pickt raus, was ins Bild passt. Von der nicht unwesentlichen Meinung der CIA, Iran arbeite nicht an der Bombe (<a href="http://www.20min.ch/news/dossier/atomstreit/story/27925161" target="_blank">1</a>, <a href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,817508,00.html" target="_blank">2</a>, <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/international/irans-atomprogramm-cia-sieht-keine-beweise-fuer-bomben-bau/6254034.html" target="_blank">3</a>, <a href="http://www.blick.ch/news/wirtschaft/cia-sieht-keine-beweise-fuer-irans-streben-nach-atomwaffen-id1781817.html" target="_blank">4</a>, <a href="http://www.focus.de/politik/ausland/iran/atomwaffen-im-iran-cia-hat-keine-beweise-fuer-atombomben-bau_aid_717697.html" target="_blank">5</a>), lesen wir bei ihm beispielsweise nichts. Und während Vogel die Diskussion verschiedenster Szenarien kritisiert, spekuliert er selbst nach Kräften:</p>
<blockquote><p>Jetzt kommen in Ägypten Islamisten ans Ruder, die viel US-kritischer und Israel-feindlicher sind als einst Mubarak.</p></blockquote>
<p>So so.</p>
<blockquote><p>Und falls Assad kippt, werden auch in Syrien sunnitische Extremisten an die Macht drängen.</p></blockquote>
<p>Hmm.</p>
<blockquote><p>Als Gegenreaktion könnte die schiitische Hizbollah im Libanon die Herrschaft definitiv an sich reissen, an der sie schon beteiligt ist.</p></blockquote>
<p>Aha.</p>
<blockquote><p>Israel wäre dann aufs Neue von Todfeinden umzingelt.</p></blockquote>
<p>Tatsächlich?</p>
<p>Lieber Herr Vogel, mir wird nicht klar, was die Hobby-Experten im Internet von den Hobby-Experten in der «Bund»-Chefredaktion unterscheidet. Und: Die Analysen von infosperber und journal21 mögen genauso wenig richtig liegen wie viele andere auch. Aber sie sind auf jeden Fall um einiges interessanter und differenzierter als Ihr Geschnatter.</p>
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		<title>Kriminelles System?</title>
		<link>http://www.stefan-schaer.ch/2012/03/05/kriminelles-system/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 13:54:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schaer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Credit Suisse]]></category>
		<category><![CDATA[Lehman Brothers]]></category>

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		<description><![CDATA[Weil die Credit Suisse Anleihen der später pleitegegangenen National Century Financial Enterprises an den Kapitalmarkt gebracht hatte, droht ihr in den USA ein Prozess. Die Investoren hielten Schuldtitel von National Century über insgesamt fast zwei Milliarden Dollar und werfen der Bank vor, sie über die wahre Lage des Emittenten getäuscht zu haben. Die Parallelen zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Weil die Credit Suisse Anleihen der später pleitegegangenen National Century Financial Enterprises an den Kapitalmarkt gebracht hatte, droht ihr in den USA ein Prozess. Die Investoren hielten Schuldtitel von National Century über insgesamt fast zwei Milliarden Dollar und werfen der Bank vor, sie über die wahre Lage des Emittenten getäuscht zu haben.</p></blockquote>
<p>Die Parallelen zu den Vorgängen rund um den <a href="http://www.stefan-schaer.ch/2011/10/14/lehman-brothers-probleme-waren-offensichtlich-%E2%80%93%C2%A0auch-fur-die-credit-suisse/" target="_blank">Lehman Brothers-Konkurs</a> sind offensichtlich, so offensichtlich, dass <a href="http://www.derbund.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Der-CS-droht-ein-SchadenersatzProzess/story/29395436" target="_blank">das Verhalten der Credit Suisse</a> System haben könnte – kriminelles System. Betonung auf «könnte». Denn selbstverständlich gilt auch für die Credit Suisse die Unschuldsvermutung – pro forma.</p>
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		<title>Acht Fragen, null Antworten</title>
		<link>http://www.stefan-schaer.ch/2012/02/23/acht-fragen-null-antworten/</link>
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		<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 07:27:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schaer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Banken]]></category>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[FDP-Nationalrat Philipp Müller hat in der Dezembersession eine Interpellation zu den Widersprüchen zwischen offiziellem und internem Finma-Bericht eingereicht. Darin stellt er dem Bundesrat acht mehr als berechtigte Fragen. Jetzt hat der Bundesrat Müllers Vorstoss beantwortet. Auf die acht Fragen gibt er null Antworten. Die lapidare Begründung: Im Nachgang zur Veröffentlichung des vertraulichen internen Berichts vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>FDP-Nationalrat Philipp Müller hat in der Dezembersession eine <a href="http://www.stefan-schaer.ch/2011/12/15/philipp-muller-stellt-die-richtigen-fragen/" target="_blank">Interpellation</a> zu den Widersprüchen zwischen offiziellem und internem Finma-Bericht eingereicht. Darin stellt er dem Bundesrat acht mehr als berechtigte Fragen.</p>
<p>Jetzt hat der Bundesrat Müllers Vorstoss <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20114051" target="_blank">beantwortet</a>. Auf die acht Fragen gibt er null Antworten. Die lapidare Begründung:</p>
<blockquote><p>Im Nachgang zur Veröffentlichung des vertraulichen internen Berichts vom 10. März 2009 durch die Zeitung «Der Sonntag» im November 2011 gelangte die GPK gemäss Auskunft der FINMA an die FINMA und ersuchte sie um Beantwortung detaillierter Fragen. Die Stellungnahme der FINMA an die GPK enthält vertrauliche, dem Amtsgeheimnis unterstehende Informationen und ist daher nicht öffentlich. Aus diesem Grund sieht auch der Bundesrat davon ab, die in der vorliegenden Interpellation aufgeworfenen Fragen materiell zu beantworten.</p></blockquote>
<p>Die Möglichkeit, vielleicht per <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/index.html" target="_blank">Öffentlichkeitsgesetz</a> in den Besitz der erwähnten Finma-Stellungnahme zu gelangen, existiert leider nicht. Unter Artikel 2 steht:</p>
<blockquote><p>Das Gesetz gilt nicht für die Schweizerische Nationalbank und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht.</p></blockquote>
<p>Bleibt die Hoffnung auf die Geschäftsprüfungkommission (GPK), diese ist offenbar nach wie vor am Thema dran. Sollte auch die GPK nur zu nichtssagenden, geheimen Schlüssen kommen, drängt sich eine PUK auf. Immerhin sind beim Lehman Konkurs in der Schweiz 4 Milliarden Franken von 20’000 Anlegern verloren gegangen.</p>
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		<title>Mit Moralin gegen Ritalin</title>
		<link>http://www.stefan-schaer.ch/2012/02/16/mit-moralin-gegen-ritalin/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 15:48:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schaer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Medienkritik]]></category>

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		<description><![CDATA[Thesen-Journalismus macht seit Jahren Schule. Auch bei sogenannten Leitmedien neigen viele (nicht alle!) Schreibenden dazu, anstelle einer breit abgestützten Recherche die eigene Meinung (oder die Meinung der Zeitung) ins Blatt zu stellen. Was ins Bild passt, wird unkritisch ausgebreitet, was nicht passt, wird kurzerhand todgeschwiegen. Einen exemplarischen Text hat am vergangenen Montag die «Frankfurter Allgemeine», [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Thesen-Journalismus macht seit Jahren Schule. Auch bei sogenannten Leitmedien neigen viele (nicht alle!) Schreibenden dazu, anstelle einer breit abgestützten Recherche die eigene Meinung (oder die Meinung der Zeitung) ins Blatt zu stellen. Was ins Bild passt, wird unkritisch ausgebreitet, was nicht passt, wird kurzerhand todgeschwiegen.</p>
<p>Einen exemplarischen Text hat am vergangenen Montag die «Frankfurter Allgemeine», die NZZ Deutschlands, publiziert. Christiane Hoffmann und Antje Schmelcher liefern mit <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ritalin-gegen-adhs-wo-die-wilden-kerle-wohnten-11645933.html" target="_blank">«Wo die wilden Kerle wohnten»</a> einen einseitigen, moralisierenden und in vielen Teilen schlicht falschen Rundumschlag gegen das Medikament Ritalin, das bei Kindern mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom) eingesetzt wird.</p>
<p><span id="more-1046"></span>Mit der Aussage «90 Prozent der ADHS-Diagnosen sind falsch» legt der Artikel gleich zu Beginn den Ton fest. Sicherlich, Ritalin wird manchmal zu schnell verschrieben. Aber  von 90 Prozent auszugehen, ist eine Behauptung, für welche die Autorinnen keine brauchbare Quelle – zum Beispiel wissenschaftliche Studien – präsentieren. Sie stützen sich einzig auf die Aussage der Direktorin einer Kinderklinik – das muss für FAZ-Journalistinnen offenbar reichen.</p>
<p>Der «Richtigkeitsgehalt» des restlichen Textes bewegt sich auf ähnlichem Niveau: Plattitüden, Behauptungen und Lügen folgen sich Abschnitt für Abschnitt. Die Autorinnen gehen davon aus, dass ADHS anerzogen ist. Medizinische, angeborene Ursachen schliessen sie von vornherein aus. Was umso erstaunlicher ist, als die Wissenschaft derzeit in die gegenteilige Richtung tendiert. Bei <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Methylphenidat" target="_blank">Wikipedia</a> lesen wir:</p>
<blockquote><p>Die Aufmerksamkeitsdefizitstörung ist nach derzeitigem Stand (2009) ein multifaktoriell bedingtes Störungsbild mit einer erblichen Disposition, welche die Ausbildung der Krankheit begünstigt.</p></blockquote>
<p>Noch expliziter beschreibt es ADHS-Spezialist <a href="http://www.adhs.ch/2011/adhs-auf-einen-blick/">Piero Rossi</a>:</p>
<blockquote><p>Als Ursache für ADHS wird gegenwärtig eine genetisch bedingte neurobiologische Funktionsstörung postuliert (Wissensstand 11/2011). Betroffen sind diejenigen Hirnabschnitte, welche übergeordnete Steuerungs- und Koordinationsaufgaben übernehmen. Das Gehirn kann unwichtige innere und äussere Reize und Impulse schlecht ausfiltern sowie hemmen. Dies führt zu den bekannten Symptomen wie Ablenkbarkeit, Impulsivität und Zappeligkeit.</p></blockquote>
<p>Solche und ähnliche Formulierungen finden sich in wissenschaftlichen Texten zuhauf. Als Journalist stelle ich deshalb fest: Eine medizinische Ursache für ADHS ist wahrscheinlich – oder wenigstens nicht von vornherein auszuschliessen. Die Journalistinnen der FAZ sehen das anders. Sie schreiben:</p>
<blockquote><p>Für ein schwieriges Kind gibt es Gründe: überforderte Eltern, eine kaputte Familie, unfähige Lehrer, zu viel Computerspiele und zu wenig Kletterbäume.</p></blockquote>
<p>Was völlig undifferenziert ist. Die angeführten Gründe können zwar laut den allermeisten wissenschaftlichen Publikationen zu einer Verstärkung von ADHS-Symptomen führen, Ursache sind sie nicht.</p>
<p>Aber eben, wen interessiert schon Wissenschaft, die eigene Meinung muss mal wieder gesagt sein und ein abstruses Weltbild drückt durch:</p>
<blockquote><p>Wenn ein schwieriges Kind für krank erklärt wird, braucht sich niemand verantwortlich zu fühlen: Krankheiten können genetisch veranlagt sein oder Schicksal oder beides.</p></blockquote>
<p>Was bitte ist der Unterschied zwischen genetisch veranlagt und Schicksal? Genetische Veranlagung ist das, was man in wissenschaftlichen Kreisen gemeinhin als «Schicksal» bezeichnen würde.</p>
<p>Immer wieder vermittelt der Artikel den Eindruck, das Umfeld sei an allem schuld:</p>
<blockquote><p>Von klein an sollte Paul umfassend auf die Leistungsgesellschaft vorbereitet werden. Er kam in einen bilingualen Kindergarten. Es ging ihm nicht gut dort. Trotzdem wurde er auf der Europa-Schule eingeschult: Die Probleme wurden schlimmer. Paul rastete aus, in der Schule, zu Hause.</p></blockquote>
<p>Wie gesagt: Nach heutiger wissenschaftlicher Erkenntnis hat ein Kind ADSH von Geburt an. Mit anderen Worten: ADHS kann von den bösen Eltern höchstens vererbt und durch ein ungünstiges Umfeld verstärkt werden, es kann nicht aus dem Nichts ausgelöst werden.</p>
<p>Zudem leben wir nun mal in einer Leistungsgesellschaft. Eltern haben den Auftrag, ihre Kinder auf das Leben da draussen vorzubereiten, ihnen den bestmöglichen Rucksack mitzugeben. Von einer stress- und druckfreien Welt zu träumen, die jeder und jedem Zeit für seinen persönlichen Rhythmus und seine persönliche Pläsierchen lässt, ist realitätsfremd.</p>
<blockquote><p>Vierzig Jahre später, kurz vor seinem Tod, gestand Eisenberg dem Wissenschaftsjournalisten Jörg Blech, dass er nicht mehr an ADHS glaubt. ADHS, sagte er, sei «ein Paradebeispiel für eine fabrizierte Erkrankung».<br />
Keine Krankheit, ein Deutungsmuster: als psychisch krank wird definiert, was gegen bestimmte Regeln verstößt und von Normen abweicht.</p></blockquote>
<p>Noch einmal: ADHS ist nach heutiger wissenschaftlicher Erkenntnis keine psychische Krankheit, sondern eine neurologische Störung. Psychisch krank werden Kinder und Jugendliche dann, wenn sie überall anecken, keine normalen Freundschaften führen können, vom Sozialleben weitgehend ausgeschlossen sind.</p>
<blockquote><p>«Unsere Systeme sind für Jungen unfreundlich geworden», sagt Gerd Glaeske, Professor für Arzneimittelversorgungsforschung an der Universität Bremen und ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrats für Gesundheit. Jungen, so meint er, wollten risikoreicher leben und sich erproben. Dafür fehlten ihnen aber heute die Freiräume.</p></blockquote>
<p>Das stimmt, hat aber beim besten Willen nur bedingt mit ADHS zu tun. Die Auswirkungen von ADHS können durch die mangelnden Freiräume und den steigenden Druck verstärkt werden. Mehr nicht.</p>
<blockquote><p>Fegeler hält die Begleiterscheinungen von ADHS wie Lese- und Rechtschreibschwächen, Tics und Auffälligkeiten im Sozialverhalten in Wirklichkeit für psychische Reaktionen darauf, wie die Gesellschaft mit diesen Jungen umgeht. «Sie kriegen ständig eins drauf, das macht sie psychisch krank», sagt er.</p></blockquote>
<p>Stimmt: Sie kriegen ständig eins drauf, weil sie ADHS haben. Das macht sie psychisch krank. Nicht umgekehrt. Ritalin hilft den Betroffenen, nicht mehr anzuecken und positive Erfahrungen zu machen.</p>
<blockquote><p>Professor Glaeske spricht bei ADHS von «Zuschreibungsdiagnosen». Sie werden unter gesellschaftlichem Druck ausgestellt, um die Gabe leistungssteigernder Mittel zu legitimieren.</p></blockquote>
<p>Das ist grundsätzlich falsch: Ritalin wird in den allermeisten Fällen nicht abgegeben, um die Leistung zu steigern, sondern um den Kindern schlicht und ergreifend zu ermöglichen, ihr natürliches Potenzial abzurufen. Zudem, und das führt den ganzen FAZ-Artikel ad absurdum, wirkt das Medikament bei Leuten, die kein ADHS haben, kontraproduktiv.</p>
<blockquote><p>Doch das ist nicht so einfach. Ritalin, das in hoher Dosierung ähnlich wirkt wie Kokain, macht psychisch abhängig.</p></blockquote>
<p>Hier wird es zunehmend hässlich, denn die Behauptung, Ritalin mache abhängig, ist schlicht eine Lüge. Bis heute konnte bei fachgerechter medizinischer Anwendung kein Fall von Abhängigkeit nachgewiesen werden. Und: ADHS-Betroffene sind generell einer höheren Suchtgefahr ausgesetzt. Studien zeigen, dass der Einsatz von Ritalin diese Gefahr senkt.</p>
<blockquote><p>Wenn Paul die Tablette vergisst, kommt er von der dritten Stunde an nicht mehr mit.</p></blockquote>
<p>Klar kommt Paul nicht mehr mit, wenn die Wirkung des Medikaments nachlässt. Deswegen nimmt er ja das Medikament. Was bitte hat das mit Sucht bzw. psychischer Abhängigkeit zu tun?</p>
<blockquote><p>Robins Mutter hält Ritalin für ein Verbrechen an den Kindern. «Wenn ich meinem Kind ein Medikament gebe, damit es in der Schule besser wird, zeige ich ihm doch, dass ich es ändern will. Dann muss mein Sohn doch denken, dass ich ihn ohne Medikament nicht ertragen kann. Wo steht eigentlich geschrieben, dass ein Kind nicht anstrengend sein darf?»</p></blockquote>
<p>Robins Mutter hat ganz offenbar ein Kind, das «nur» anstrengend ist. Eine häufige ADHS-Realität sind aber Kinder, mit denen ein normaler Alltag nicht möglich ist, die ihre Geschwister an Leib und Leben gefährden, die nicht schlafen und ihrem Umfeld das Leben zur Hölle machen. Ist es tatsächlich ein Verbrechen, diesen Kindern zu helfen? Ist es tatsächlich ein Verbrechen, ein Kind mit einem Medikament darin zu unterstützen, überhaupt fähig zu sein, soziale Kontakte zu knüpfen, um in unserer Welt zu bestehen?</p>
<p>Anders gefragt: Was passiert mit jenen Kindern, die das Medikament nicht erhalten haben? Man könnte von Verbrechen sprechen, wenn man diesen Kindern die Chance verweigert, eine Ausbildung zu machen, die ihrem Niveau entspricht. Man könnte von Verbrechen sprechen, wenn man diesen Kindern die Möglichkeit nimmt, ein «normales» Sozialleben zu führen, wenn  man sie dauernden Misserfolgen aussetzt, ihr Selbstwertgefühl schwächt und sie damit längerfristig für Depressionen anfällig macht.</p>
<p>Der Artikel der FAZ-Autorinnen nimmt, wenn mit offensichtlichem Wohlwollen extreme Haltungen wie diejenige von Robins Mutter geschildert werden, religiöse Züge an. Der Ton erinnert stark an moralschwangere Texte gegen die Abtreibung. Ist das der richtige Weg, um einen vernünftigen Umgang mit Ritalin und anderen Medikamenten zu finden? Wohl kaum.</p>
<p>Ich frage die Autorinnen:</p>
<ul>
<li>Was würden Sie tun, wenn Ihr Kind praktisch von Geburt an unglaublich aggressiv ist, wenn es kaum schläft, keine sozialen Kontakte findet, seine Geschwister an Leib und Leben gefährdet?</li>
<li>Was würden Sie tun, wenn Sie und Ihr Umfeld über die Grenzen hinaus belastet werden, wenn die Familie auseinanderzufallen droht?</li>
<li>Würden Sie Ihr Kind lieber in ein Heim geben oder ihm ein Medikament verabreichen?</li>
<li>Würden Sie höhere Steuern bezahlen, damit ADHS-Kinder in Sonderschulen ausgebildet werden können?</li>
<li>Was würden Sie tun, wenn Ihr Kind Zucker hat? Würden Sie ihm Insulin geben?</li>
<li>Angenommen, ADHS wäre tatsächlich rein psychisch: Wollen Sie allen psychisch Kranken die Medikamente verweigern?</li>
</ul>
<p>&#8230;&#8230;..</p>
<p>PS 1: Nein, ich habe kein ADHS. Aber ich werde ein klein wenig aggressiv, wenn ich solche Texte lese …<br />
PS 2: Nein, ich habe keine Kinder, die Ritalin nehmen.<br />
PS 3: Ja, ich kenne Eltern mit Ritalin-Kindern. Aber aus Einzelfällen lassen sich keine Schlüsse ziehen.<br />
PS 4: Ja, den Ritalin-Kindern geht es gut, viel besser als vorher. Sie haben Freunde, treiben Sport, kommen in der Schule klar, führen ein normales Leben.<br />
PS 5: Nein, ich habe keine Novartis-Aktien.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyerund Handelsrichter Bernard Burkhalter:naiv oder irreführend?</title>
		<link>http://www.stefan-schaer.ch/2012/02/06/oberrichterin-daniele-wuthrich-meyerund-handelsrichter-bernard-burkhalternaiv-oder-irrefuhrend/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 07:45:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schaer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am Berner Handelsgericht sind im Prozess Hugo Rey versus Credit Suisse falsche Factsheets als Beweise präsentiert worden und wichtige Dokumente verschwunden. Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer und die beiden Handelsrichter Bernard Burkhalter und Urs Eugen Bircher müssen sich entweder Blindheit und Naivität oder Irreführung und Dokumentenunterschlagung vorwerfen lassen. Jetzt, da der Fall Hugo Rey versus Credit Suisse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am Berner Handelsgericht sind im Prozess Hugo Rey versus Credit Suisse falsche Factsheets als Beweise präsentiert worden und wichtige Dokumente verschwunden. Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer und die beiden Handelsrichter Bernard Burkhalter und Urs Eugen Bircher müssen sich entweder Blindheit und Naivität oder Irreführung und Dokumentenunterschlagung vorwerfen lassen.</strong></p>
<p><span id="more-942"></span>Jetzt, da der Fall Hugo Rey versus Credit Suisse mit dem <a href="http://www.stefan-schaer.ch/2012/01/30/hugo-rey-versus-credit-suisse-bundesrichter-mit-augenbinde/" target="_blank">Entscheid des Bundesgerichts</a> zu einem juristischen Ende gekommen ist, geht der Fokus zurück auf die <a href="http://www.stefan-schaer.ch/2011/06/21/hugo-rey-versus-credit-suisse-ein-urteil-mit-vielen-fragezeichen/" target="_blank">Vorfälle</a> am Handelsgericht Bern. Der Fokus richtet sich auf das Verhalten von Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer und der beiden Handelsrichter Bernard Burkhalter (Leiter Region Bern der Berner Kantonalbank) und Urs Eugen Bircher (Fürsprecher).</p>
<p>Die meisten, die am 25. August 2010 an der öffentlichen Urteilsberatung im Obergericht Bern teilgenommen haben, erinnern sich gut an die Szene: Bernard Burkhalter präsentierte geradezu triumphierend das Beweismittel, das Hugo Rey das Genick brach – die Beschreibung (Factsheet) eines Produkts, das Rey im Februar 2005 erstanden hatte. Auf dem Factsheet sei zu sehen, so Burkhalter, dass das Produkt 8,21% US-Anteile enthalte. Reys Inkonsequenz sei damit bewiesen. Dieser habe im gleichen Moment, in dem er von seinem Berater «0,0% USA» gefordert habe, ein Papier mit US-Bezug erstanden. Reys Anweisung sei damit hinfällig geworden und der Verkauf von Lehman-Papieren im Wert von 50’000 Franken am 2. November 2007 habe dem Anlegerprofil Reys entsprochen. Der Kundenberater der CS habe keinen Fehler begangen.</p>
<p><strong>Irreführung?</strong></p>
<p>Damit war der Fall klar, Hugo Reys Klage um Rückerstattung der verlorenen 50’000 Franken wurde abgewiesen. Das Problem: Burkhalter «bewies» Reys Inkonsequenz mit einem Dokument, das offensichtlich untauglich ist. Das <a href="http://www.stefan-schaer.ch/wp-content/uploads/2012/02/Factsheets-Credit-Suisse_Beilage-14.pdf">Factsheet</a> …</p>
<ul>
<li>… ist mit «3. Juli 2009» datiert. Es kann also unmöglich jenes Dokument sein, das Hugo Rey am 24. Februar 2005 erhalten hat.</li>
<li>… enthält sehr prominent das neue Credit Suisse-Logo, das die Bank erst im Januar 2006 eingeführt hatte. Das Papier kann also unmöglich aus dem Jahr 2005 stammen.</li>
<li>… enthält detaillierte Angaben über die Zusammensetzung des gekauften Produkts – es sieht offensichtlich anders aus als Factsheets aus dem Jahr 2005. Der Grund: Am 1. Januar 2007 sind die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung für sogenannte «Vereinfachte Prospekte für Strukturierte Produkte» in Kraft getreten (vgl. Kollektivanlagengesetz und Kollektivanlagenverordnung).</li>
</ul>
<p>Das alles müsste Bernard Burkhalter, Bankfachmann und Kundenberater, bemerkt beziehungsweise gewusst haben. Trotzdem hat das Handelsgericht das falsche Factsheet als Beweis verwendet und sein Urteil damit begründet. Weshalb? Bernard Burkhalter erklärt aufgrund meiner schriftlichen Anfrage per Mail:</p>
<blockquote><p>Das Datum 03. Jul. 2009 15.00, auf Factsheet KAB 14, ist das Ausdruckdatum. Aus Fondsunterlagen Activest TotalReturn konnte ich einen teilweisen US-Bezug am 24.2.2005 nachvollziehen.</p></blockquote>
<p>Besten Dank für diese Aussagen, Herr Burkhalter. Damit bestätigt der Handelsrichter nämlich, dass er bemerkt hat, dass das Factsheet nicht aus dem Jahr 2005 stammt. Und er gibt zu, dass er den US-Bezug nicht definitiv gesehen hat, sondern nur nachvollziehen konnte. Wie kann man auf dieser Basis ein Urteil fällen, Herr Burkhalter?</p>
<p>Der Witz an der Geschichte: Knappe 40 Minuten, nachdem Burkhalter zwei grobe Fehler eingeräumt hat, kommt die schriftliche «Autorisierung» von Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer, inklusive Einschüchterungsversuch:</p>
<blockquote><p>Ich bestätige Ihnen den Inhalt der Email von Handelsrichter, Herrn Burkhalter. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass Ihre Vorwürfe mindestens teilweise strafrechtlicher Natur sind und vom Schutz der Pressefreiheit nicht mehr ohne weiteres erfasst werden.</p></blockquote>
<p>Besten Dank für dieses Mail, Frau Wüthrich-Meyer.</p>
<p>Im Klartext: Entweder (im weniger schlimmen Fall) haben sich Bernard Burkhalter, Danièle Wüthrich-Meyer und Urs Eugen Bircher vollkommen blind und naiv auf die von der Credit Suisse eingereichten untauglichen Dokumente gestützt, oder sie haben sich (und danach siehts nach der Mail von Bernard Burkhalter aus) der Irreführung schuldig gemacht.</p>
<p><strong>Dokumentenunterschlagung?</strong></p>
<p>Umso unverständlicher beziehungsweise verwerflicher ist das Verhalten, wenn man bedenkt, dass dem Gericht die Originalunterlagen von Hugo Rey aus dem Jahr 2005 eigentlich vorlagen. Reys damaliger Anwalt, Matthias Schwaibold, hatte zwar unterlassen, diese einzureichen. Aber: Hugo Rey brachte die Papiere (das heisst drei <a href="http://www.stefan-schaer.ch/wp-content/uploads/2012/02/Original-Factsheets-Hugo-Rey.pdf">Factsheets</a>, eine <a href="http://www.stefan-schaer.ch/wp-content/uploads/2012/02/Produktebeschreibung-Hugo-Rey.pdf">Produktebeschreibung</a> und eine Kundendokumentation), anhand derer ihm sein Kundenberater die Anlagen erklärt und als USA-frei deklariert hatte, am 2. Juni 2010 für den Prozess mit ins Gericht und legte sie vor sich auf den Richtertisch. Bernard Burkhalter tat, was in solchen Fällen wichtig und richtig ist: Er nahm die Unterlagen an sich. Diesen Vorgang bestätigen mehrere, von einander unabhängige Zeugen.</p>
<p>Die Zeugen bestätigen auch, dass der Handelsrichter alle fünf Dokumente an sich genommen hat. Burkhalters Aussage, die er mir gegenüber notabene erst nach Rücksprache mit Wüthrich-Meyer gemacht hat, er habe am Richtertisch nur die Kundendokumentation eingezogen, ist nicht glaubwürdig. Wieso sollte er ausgerechnet die viel interessanteren Original-Factsheets, auf denen notabene handschriftliche Notizen von Reys Kundenberater zu sehen sind, liegen lassen? Wieso sollten ihn ausgerechnet jene Dokumente nicht interessieren, die offensichtlich anders aussehen als die von der CS eingereichten Unterlagen?</p>
<p>Meines Erachtens «beweismässig erstellt» ist: Bernard Burkhalter hat alle Original-Dokumente von Hugo Rey an sich genommen. Diese wurden aber weder zur Urteilsfindung beigezogen noch sind sie in den Gerichtsakten zu finden. Trotz mehrmaliger Nachfrage von Reys neuem Anwalt und von Journalisten waren und sind die Factsheets nicht mehr auffindbar. Auch in diesem Fall bleiben zwei Interpretationsoptionen, eine negative und eine sehr negative: Entweder gehen am Handelsgericht Bern schlicht und einfach Dokumente verloren, oder Burkhalter, Wüthrich-Meyer und Bircher haben die Unterlagen verschwinden lassen.</p>
<p><strong>«Keine USA-Anlagen unter Bush»</strong></p>
<p>Zu guter Letzt der Hinweis auf einen weiteren interessanten Umstand: Aufgrund eines <a href="http://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/LB100078_U.pdf" target="_blank">Beschlusses</a> des Zürcher Obergerichts vom 1. Oktober 2011 (in einem anderen Fall) musste die Credit Suisse in der Zwischenzeit die Protokolle der Anlagegespräche zwischen Hugo Rey und seinem Kundeberater herausrücken. Leider zu spät, um damit noch Einfluss auf Gerichtsentscheide zu nehmen. Das Protokoll zeigt: Reys Kundenberater hatte sehr wohl verstanden, dass die Weisung «0,0% USA» nicht nur für den 24. Februar 2005 galt. Der CS-Mann hatte notiert:</p>
<blockquote><p>keine osteuropa und keine USA-Anlagen unter Bush &gt; kundenwunsch</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Hugo Rey versus Credit Suisse: Bundesrichter mit Augenbinde</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 10:02:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schaer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Credit Suisse]]></category>
		<category><![CDATA[Lehman Brothers]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Justitia eine Augenbinde trägt, hat das einen Sinn: Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Wenn Richter eine Augenbinde tragen, hat das fatale Folgen für die Gerechtigkeit – so wie im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse. Das Bundesgericht hat Reys Beschwerde gegen das Urteil des Berner Handelsgerichts abgewiesen – und dabei die Augen vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wenn Justitia eine Augenbinde trägt, hat das einen Sinn: Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Wenn Richter eine Augenbinde tragen, hat das fatale Folgen für die Gerechtigkeit – so wie im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse. Das Bundesgericht hat Reys Beschwerde gegen das Urteil des Berner Handelsgerichts abgewiesen – und dabei die Augen vor mehr als stichhaltigen Argumenten verschlossen.</strong></p>
<p>Einen Monat nach Bekanntgabe des Urteils im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse hat das Bundesgericht bereits die <a href="http://www.stefan-schaer.ch/wp-content/uploads/2012/01/Urteil-BG-vom-12.12.2011.pdf">schriftliche Begründung</a> vorgelegt. Wer den Text liest, wundert sich nicht ob des Tempos. Gerade mal 14 Seiten benötigen die obersten Richter des Landes, um die ausführliche und bis ins Detail begründete <a href="http://www.stefan-schaer.ch/wp-content/uploads/2012/01/110621Beschwerde_Rey_CS-on.pdf">Eingabe</a> von Rechtsanwalt Michael Lauper abzuweisen. 14 Seiten, auf denen kaum auf die Kritik am vorinstanzlichen Urteil eingegangen wird. 14 Seiten, auf denen das Bundesgericht das Skandalurteil des Berner Handelsgerichts mit Argumenten stützt, die nicht nachvollziehbar und juristisch fragwürdig sind. 14 Seiten, die den Eindruck vermitteln, dem Bundesgericht sei es nur um möglichst schnelle Erledigung der Beschwerde gegangen.</p>
<p><strong><span id="more-908"></span>Falsche Factsheets: Kein Thema</strong></p>
<p>Die ersten fünf Seiten der Urteilsbegründung dienen dazu, den vom Handelsgericht festgestellten Sachverhalt wiederzugeben und mittels vorgefertigter Textblöcke zu beschreiben, worin die Aufgaben des Bundesgerichts liegen. Interessant wird es ab Punkt 2.2. Da steht:</p>
<blockquote><p>Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat (Art. 105 Abs. 1 BGG). Es kann die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz nur berichtigen oder ergänzen, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG beruht (Art. 105 Abs. 2 BGG).</p></blockquote>
<p>Wer den Fall Rey versus CS kennt, fragt sich, wie diese Voraussetzung nicht gegeben sein kann. Was kann «offensichtlicher unrichtig» sein, als ein Urteil mit Factsheets zu begründen, die falschen Datums sind? Mit Dokumenten aus dem Jahr 2009 lässt sich beim besten Willen nicht beweisen, was Hugo Rey im Jahr 2005 auf der ihm gegebenen Kundeninformation hätte sehen sollen (siehe Analyse zum Urteil des Handelsgerichts Bern, Abschnitt <a href="http://www.stefan-schaer.ch/2011/06/21/hugo-rey-versus-credit-suisse-ein-urteil-mit-vielen-fragezeichen/" target="_blank">«1. Falsche Factsheets»</a>).</p>
<p>Es scheint, als hätte das Bundesgericht diesen Umstand schlicht nicht bemerkt, es erwähnt das Problem jedenfalls auch später mit keiner Silbe. Im Gegenteil, unter Punkt 3.1 schreibt es:</p>
<blockquote><p>Aufgrund der Tatsache, dass die einzelnen Anlagemöglichkeiten anhand der Kundendokumentation und der Factsheets besprochen worden seien und der Beschwerdeführer nach Erteilung der Weisung Anteile am Fonds «Activest Total Return» erworben habe, habe die Beschwerdegegnerin nach Treu und Glauben davon ausgehen können, dass sich die Weisung einzig auf Direktanlagen bezogen habe und indirekte Anlagen, zu denen auch strukturierte Produkte gehörten, davon nicht erfasst seien.</p></blockquote>
<p>Es ist und bleibt ein Rätsel, wie das Handelsgericht Bern zu dieser Ansicht kommen konnte und weshalb das Bundesgericht diese Ansicht stützt.</p>
<p>Ebenso unverständlich ist die Begründung, weshalb die dem Bundesgericht nachgereichten Original-Factsheets von Hugo Rey nicht als Beweismittel angenommen wurden. Unter Punkt 2.3.1 lesen wir:</p>
<blockquote><p>Entgegen der in der Beschwerde vertretenen Ansicht trifft es nicht zu, dass erst der Entscheid der Vorinstanz dazu Anlass gegeben hätte, sich auf die nunmehr eingereichten Produktebeschriebe und Factsheets zu berufen. Die Unterlagen wurden im vorinstanzlichen Verfahren thematisiert; (…)</p></blockquote>
<p>Diese Aussage ist schlicht falsch. Die fraglichen Factsheets sind zwar von der CS tatsächlich eingereicht worden, das entscheidende (falsche) Dokument aus der Sitzung vom 24. Februar 2005 war aber im vorinstanzlichen Verfahren nie ein Thema. Die CS argumentierte weder in ihrer Klageantwort noch vor Gericht mit dessen Inhalt, das heisst, sie argumentierte nie mit dem angeblich sichtbaren US-Anteil von 8,2% des Papiers. Zum zentralen Aspekt des Rechtsstreits wurde das Dokument erst mit dem Urteil des Handelsgerichts, das sich hauptsächlich darauf stützt, dass der US-Anteil für Rey sichtbar gewesen sein soll.</p>
<p>Die nötigen Umstände zur Nachreichung der Original-Factsheets waren also gegeben. Und: Selbst wenn man der Argumentation des Bundesgerichts folgt und die neu eingereichten Original-Factsheets nicht akzeptiert, hätte man auch in Lausanne feststellen müssen, dass die Sachverhaltsfeststellung des Handelsgerichts Bern aufgrund des falschen Factsheets willkürlich ist.</p>
<p><strong>Kritik am Beschwerdeführer: juristisch fragwürdig</strong></p>
<p>Unter Punkt 2.3.3 behaupten die Bundesrichter:</p>
<blockquote><p>Verschiedentlich erweitert der Beschwerdeführer zudem den vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt und behauptet unter Hinweis auf die Rechtsschriften des kantonalen Verfahrens, die entsprechende Behauptung sei unbestritten geblieben, ohne jedoch eine hinreichend begründete Sachverhaltsrüge zu erheben.</p></blockquote>
<p>Was unsinnig ist. Denn: Wenn die Vorinstanz einen unbestrittenen Sachverhalt, der für die Beurteilung zentral ist, im Urteil nicht erwähnt, dann kann dem Gericht unvollständige Sachverhaltsfeststellung vorgeworfen werden. Und: Was bitte soll ein Beschwerdeführer mehr tun, als den unbestrittenen unvollständigen Sachverhalt detailliert aufzuzeigen und ebenso detailliert zu rügen, wieso der «vergessene» Punkt für die Rechtsanwendung wesentlich ist?</p>
<p><strong>Art des Produkts: Problem nicht erkannt</strong></p>
<p>In einem einzigen Punkt steigt das Bundesgericht kurz auf die Argumente der Beschwerde ein. Unter Punkt 3.2 schreibt es:</p>
<blockquote><p>Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugestehen, dass die von der Vorinstanz vorgenommene Unterscheidung in (unzulässige) direkte und (zulässige) indirekte Anlagen in dieser allgemeinen Form nicht auf Anhieb überzeugt, zumal der erklärte Verzicht auf US-Aktien etwa kaum in guten Treuen in dem Sinne verstanden werden könnte, dass ein reiner US-Aktienfonds zulässig wäre.</p></blockquote>
<p>Hier kommt kurz die Hoffnung auf, das Bundesgericht habe eines der Probleme erkannt. Die Hoffnung ist leider von kurzer Dauer. Schon der nächste Satz lautet:</p>
<blockquote><p>Ein vergleichbares Anlageprodukt steht im zu beurteilenden Fall jedoch nicht zur Diskussion.</p></blockquote>
<p>Formell betrachtet mag das stimmen. Aber: Es kann im vorliegenden Fall bezüglich der Weisung definitiv nicht um die äussere Rechtsform eines Finanzprodukts gehen, der materielle Inhalt muss ausschlaggebend sein. So gesehen ist die Schlussfolgerung des Bundesgerichts eine grobe Fehleinschätzung. Denn: Das Handelsgericht Bern hatte in geradezu fahrlässiger Weise übersehen, dass das fragliche Lehman-Papier weit mehr als einen kleinen US-Bezug enthielt. Die strukturierte Lehman-Anlage war erstens zu 100% ein US-Papier (Emittent Lehman) und beinhaltete zweitens zu 56% US-Firmen (siehe Analyse zum Urteil des Handelsgerichts Bern, Abschnitt <a href="http://www.stefan-schaer.ch/2011/06/21/hugo-rey-versus-credit-suisse-ein-urteil-mit-vielen-fragezeichen/" target="_blank">«3. Lehman-Anlage = ‹156% › USA»</a>).</p>
<p>Deshalb: Was bitte ist beim umstrittenen Lehman-Papier anders als bei einer Aktienanlage oder einem reinen US-Aktienfonds? Genau: nichts! Der eingesetzte Betrag geht zu 100 Prozent an den «Herausgeber», also im zu beurteilenden Fall an eine US-Firma. Umso stossender ist die Einschätzung von Handelsgericht und Bundesgericht, als in Finanzkreisen allgemein bekannt war, dass sich die Investmentbank Lehman mit der Herausgabe ihren strukturierten Produkten refinanzierte und mit dem Geld spekulierte. Also genau das tat, was Rey nicht wollte.</p>
<p>Die Argumentation des Bundesgerichts gipfelt in der Aussage:</p>
<blockquote><p>Zum einen bringt der Beschwerdeführer selbst vor, dass es sich bei der «4-jährigen CHF Podium Note» um eine reine Schuldverschreibung mit garantierter Rückzahlung des Nominalwerts handelt und nicht vorgesehen ist, dass die Emittentin die Anlagetitel in die Basiswerte investiert.</p></blockquote>
<p>Ein starkes Stück: Das Bundesgericht lenkt mit der Basiswerte-Bemerkung absichtlich davon ab, dass Hugo Reys Geld an eine US-Firma gegangen ist, die damit arbeiten und spekulieren konnte, wie sie wollte. Die Argumentation mit den Basiswerten war in der Beschwerdeschrift nur ein zusätzliches Argument um aufzuzeigen, weshalb es sich hier in doppelter Hinsicht (Emittent und Basiswerte) um ein US-Produkt handelt. Kurz: Was für eine Rolle spielt es, ob und in welche Basiswerte investiert wird, wenn der Emittent eine US-Firma ist? Richtig: keine!</p>
<p>Dann übertreffen sich die Bundesrichter selbst. Sie schreiben:</p>
<blockquote><p>Zum anderen lautet die strittige «Podium Note» nicht auf US-Dollar, sondern auf Schweizer Franken.</p></blockquote>
<p>Als ob das wichtig wäre. Wichtig ist im vorliegenden Fall, wohin Hugo Reys Geld ging und wer Emittent und Garant des Produkts war.</p>
<p><strong>«0,0% USA»: möglich?</strong></p>
<p>Zu guter Letzt unterstützt das Bundesgericht die vom Handelsgericht freihändig kreierte Behauptung, in einer globalisierten Welt sei «0,0% USA» nicht mehr möglich. Es schreibt:</p>
<blockquote><p>Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers lässt sich aus der von ihm erwähnten «Aversion gegen das Bush-Regime» und seiner «Abneigung gegenüber der amerikanischen Politik», die er «in keinem Fall mit seinem Geld unterstützen» wolle, nach Treu und Glauben keine entsprechende Vorgabe ableiten. Angesichts der engen internationalen Verflechtung der Wirtschaft und der Bedeutung der USA als grösste Volkswirtschaft lassen sich praktisch beliebig gewisse Bezüge herstellen.</p></blockquote>
<p>Abgesehen davon, dass diese Aussage jeder Grundlage entbehrt, verstrickt sich das Bundesgericht damit in einen kapitalen Widerspruch. Keine 50 Zeilen weiter oben hatte es nämlich geschrieben, die vom Handelsgericht vorgenommene Unterteilung von Reys 0,0%-Weisung in (unzulässige) direkte und (zulässige) indirekte Anlagen überzeuge in dieser Form nicht, auch ein reiner US-Aktienfonds wäre «in guten Treuen» nicht zulässig. Was erstens nichts Anderes heisst, als dass das Bundesgericht der Ansicht ist, dass es letztlich um den materiellen Gehalt des Produkts geht, und dass zweitens eine Umsetzung von Reys Weisung möglich gewesen wäre.</p>
<p>Michael Lauper schreibt in seiner Beschwerdeschrift:</p>
<blockquote><p>Wenn ein Anlagefonds mit 100 % Länderanteil USA von der Weisung erfasst ist, weshalb soll dann ein Fonds, der zu 99 %, 90 %, 80 %, 70 %, 60 % oder 50 % in amerikanische Papiere investiert, und auch das strukturierte Produkt der Lehman-Bank mit einem Länderanteil USA von 56 %, davon ausgeschlossen sein?</p></blockquote>
<p>Den ersten Teil der Aussage stützt das Bundesgericht, es widerspricht damit dem Handelsgericht. Unbegreiflicherweise folgt es aber der logischen Folgerung im zweiten Teil nicht. Deshalb noch einmal zur Klarheit: Wenn das Handelsgericht interpretiert, Hugo Reys Aussage habe sich nur auf direkte, nicht auf indirekte Anlagen bezogen, ist das willkürlich. Entscheidend ist, wohin Hugo Reys Geld gegangen ist.</p>
<p><strong>Quo vadis Bundesgericht?</strong></p>
<p>Bleibt die Frage, wozu das Bundesgericht überhaupt noch gut ist? Klar, es braucht eine Instanz, die in Rechtsfragen verbindliche Entscheide trifft. Aber ebenso wichtig wäre eine Instanz, die offensichtlich falsche Sachverhaltsfeststellungen korrigiert. Das tut das Bundesgericht seit Jahren nicht mehr, nicht einmal dann, wenn die Einschätzung der Vorinstanz schwächer als schwach ist.</p>
<p>Das Verhalten des Bundesgerichts in Sachverhaltsfragen müsste deshalb in breiterem Rahmen diskutiert werden. Denn: Ein wichtiger Teil unseres Rechtssystems ist die Möglichkeit, einen Fall weiterzuziehen. Diese Möglichkeit ist im Kanton Bern in handelsrechtlichen Streitigkeiten im Prinzip nicht mehr gegeben. Die gerichtliche Auseinandersetzung beginnt auf Stufe Handelsgericht, nächste und einzige Rechtsmittelinstanz ist das Bundesgericht. Solange sich dieses weigert, auf Sachverhaltsrügen ernsthaft einzusteigen, ist die Rekursmöglichkeit faktisch gestorben. Das ist im vorliegenden Fall umso stossender, als die Sachverhaltsfeststellung des Handelsgerichts Bern aufgrund der falschen Factsheets offensichtlich willkürlich ist.</p>
<p><em>Mehr zum Thema falsche Factsheets vor dem Handelsgericht und zum Thema Bundesgericht folgt in den nächsten Tagen.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Konzernjournalismus?</title>
		<link>http://www.stefan-schaer.ch/2012/01/25/konzernjournalismus/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 21:03:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schaer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Medienkritik]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.stefan-schaer.ch/?p=873</guid>
		<description><![CDATA[Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats verlangt vom Bundesrat Vorschläge für neue Modelle zur Medienförderung. Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll die Regierung ein Konzept und den Entwurf rechtlicher Grundlagen für indirekte und direkte Medienförderung vorlegen. Voraussetzung ist die Zustimmung der Räte. Ob das Anliegen der Kommission sinnvoll ist, darüber kann man mit Fug und Recht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://www.parlament.ch/d/organe-mitglieder/kommissionen/legislativkommissionen/kommissionen-spk/Seiten/default.aspx#nr" target="_blank">Staatspolitische Kommission</a> des Nationalrats verlangt vom Bundesrat Vorschläge für neue Modelle zur <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaft/aktuell/presse_soll_staatlich_gefoerdert_werden_1.14437640.html" target="_blank">Medienförderung</a>. Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll die Regierung ein Konzept und den Entwurf rechtlicher Grundlagen für indirekte und direkte Medienförderung vorlegen. Voraussetzung ist die Zustimmung der Räte.</p>
<p>Ob das Anliegen der Kommission sinnvoll ist, darüber kann man mit Fug und Recht streiten. Man kann darüber streiten, ob der Zeitpunkt zweckmässig ist, umso mehr, als der Bundesrat erst kürzlich <a href="http://www.stefan-schaer.ch/2011/07/01/grund-zur-sorge-%E2%80%93-aber-kein-grund-zum-handeln/#more-151" target="_blank">entschieden</a> hat, weiterhin auf die Eigenverantwortung und Selbstregulierungsfähigkeit der Medien zu setzen. Man kann darüber streiten, ob Medienförderung grundsätzlich richtig ist und wie Medienförderung aussehen müsste. Man kann darüber streiten, ob staatlich geförderte Medien im In- und Ausland einen guten Job machen oder nicht.</p>
<p>Fabian Renz, Bundeshausredaktor des Tagesanzeigers, will nicht streiten. In einem <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/ipad/ohne%20zuordnung/Staatsgeld-bedrohtbr-die-Pressefreiheit/story/20193672" target="_blank">Kommentar</a>, den man wohlwollend als hysterisch bezeichnen könnte, schreibt er das Anliegen der Kommission in Grund und Boden. Renz spricht von «brandgefährlichen Plänen» und «bedrohter Pressefreiheit», er fürchtet Zustände wie in Russland. Und hinterlässt den Leser sprachlos. Was hat den Mann bloss geritten?</p>
<p><span id="more-873"></span>Renz Beitrag riecht nach Konzernjournalismus. Und während der Politjournalist von «Danaergeschenk» spricht, erliegt er dem pawlowschen Reflex. Schliesslich ist es Mal für Mal dasselbe: Wann immer in Bundesbern Stimmen laut werden, die für irgendeinen Wirtschaftsbereich mehr staatliche Kontrolle oder Unterstützung fordern, lassen die Überreaktionen selbst ernannter Verteidiger der allzu freien Marktwirtschaft nicht lange auf sich warten.</p>
<p>Renz’ Ton überrascht auch deshalb, als gerade jetzt, mitten in der Finanzkrise, sogar Hardcore-Liberale einsehen, dass unter Umständen ein kleines Bisschen mehr Staat nicht schaden könnte. Ein kleines Bisschen mehr Verständnis für die Sorge um einen Medienapparat, der Grund zur Sorge bereitet, wäre sicherlich ebensowenig falsch. Sogar der Bundesrat hat letztes Jahr festgestellt:</p>
<blockquote><p>Die Studien zeichnen die wirtschaftlichen Entwicklungen und die veränderte Mediennutzung in der Schweiz nach. Sie belegen die Medienkonzentrationsprozesse, den Rückgang der politischen Berichterstattung in den Regionalzeitungen, den Abbau an Personal, Erfahrung und Wissen in den Printmedien sowie den Einbruch bei der Reichweite und bei den Werbeeinahmen der Kaufzeitungen; umgekehrt skizzieren sie den Aufschwung der Gratispresse sowie der Online-Angebote, in welche die Werbung zunehmend abwandert. Hat dieses Szenario weiterhin Bestand, stellt sich immer dringender die Frage, ob der politisch bedeutende Qualitätsjournalismus der abonnierten Tageszeitungen künftig noch finanziert werden kann.</p></blockquote>
<p>Renz würde also besser daran tun, das Anliegen der Kommission ernsthaft zu prüfen. Und darüber nachzudenken, wie Staat und Presse sinnvoll zusammengehen können. Bis jetzt hat die Kommission nämlich bloss eine Analyse der schweizerischen Medienlandschaft verlangt, mit dem Ziel, die staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien längerfristig zu sichern. Kein Grund zur Panik also. Vorschläge und konstruktive Diskussionsbeiträge sind gefragt.</p>
<p>Das Problem direkter staatlicher Gelder wäre sicherlich nicht, wie Renz in seinem Schnellschuss schreibt, der Einfluss einzelner Politiker auf einzelne Sendungen. Radio DRS zeigt Tag für Tag, wie unabhängig und gut Staatsmedien sein können. Das Problem würde vielmehr in der Unberechenbarkeit staatlicher Mittel liegen: Wer garantiert den Medienhäusern, dass nicht bereits morgen ein neues Gesetz die Gelder wieder abstellt? Direkte staatliche Unterstützung müsste für längere Zeit garantiert werden, damit Verlage sinnvoll budgetieren können. Das ist in einer Demokratie wie der unseren nicht möglich.</p>
<p>Falls staatliche Unterstützung für die Medien nötig ist/wird, müsste sie meines Erachtens indirekt passieren. Wieso nicht Anschubhilfe an Projekte wie die <a href="http://www.tageswoche.ch/" target="_blank">TagesWoche</a> in Basel leisten? Wieso nicht in die Ausbildung von Journalisten investieren? Wieso nicht, wie auch schon <a href="http://blattkritik.ch/index.php?/archives/468-Die-letzte-Konkurrenz-ist-staatlich.html" target="_blank">gefordert</a>, das Geld in eine staatliche Zeitung stecken, statt es wie bisher im Giesskannenprinzip auf Produkte zu verteilen, die ohnehin nichts zur Meinungsvielfalt beitragen?</p>
<p>Szenarien gibt es viele. Ernsthaft diskutieren müsste man sie, ohne Polemik und Vorurteile. Leider braucht es aber häufig den Gau, damit eine breite, offene Diskussion möglich ist. Diesen Gau wird es in der Medienwelt, im Gegensatz zur Finanz- oder Energiewelt, nicht geben. Eher müssen wir mit einem schleichenden Prozess rechnen, den es rechtzeitig zu erkennen, zu diskutieren und zu korrigieren gilt. Dazu trägt Fabian Renz mit seinem Kommentar herzlich wenig bei.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sie hat gelogen</title>
		<link>http://www.stefan-schaer.ch/2012/01/18/sie-hat-gelogen/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 16:02:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schaer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Credit Suisse]]></category>
		<category><![CDATA[Finma]]></category>
		<category><![CDATA[Lehman Brothers]]></category>

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		<description><![CDATA[Anleger- oder Bankenschutz – wem dient die Finanzmarktaufsicht? Die Credit Suisse hat sich im Zusammenhang mit dem Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers korrekt verhalten. Das sagt der offizielle Bericht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Ein internes Papier kommt allerdings zu anderen Schlüssen. Hier lesen Sie meinen Text (inklusive Interview mit FDP-Nationalrat Philipp Müller), den ich für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anleger- oder Bankenschutz –<br />
wem dient die Finanzmarktaufsicht?</strong></p>
<p>Die Credit Suisse hat sich im Zusammenhang mit dem Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers korrekt verhalten. Das sagt der offizielle Bericht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Ein internes Papier kommt allerdings zu anderen Schlüssen.</p>
<p><a href="http://www.stefan-schaer.ch/wp-content/uploads/2012/01/Sie-hat-gelogen_zeitpunkt.pdf">Hier</a> lesen Sie meinen Text (inklusive Interview mit FDP-Nationalrat Philipp Müller), den ich für das Magazin «Zeitpunkt» geschrieben habe.</p>
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		<title>Macht Medienmacht transparent!</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 15:43:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schaer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Medienkritik]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Affäre Hildebrand hat vor allem eines gezeigt: Die Macht der Medien ist grenzenlos. Wenn Medien wollen, können sie fast alles. Das ist gut und gefährlich zugleich. Zwei Fragen stellen sich deshalb mehr denn je: Wer oder was bringt Medien dazu, zu wollen? Und: Wer kontrolliert das, was Medien publizieren? Legislative, Exekutive und Judikative unterstehen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Affäre Hildebrand hat vor allem eines gezeigt: Die Macht der Medien ist grenzenlos. Wenn Medien wollen, können sie fast alles. Das ist gut und gefährlich zugleich. Zwei Fragen stellen sich deshalb mehr denn je: Wer oder was bringt Medien dazu, zu wollen? Und: Wer kontrolliert das, was Medien publizieren?</p>
<p><span id="more-853"></span>Legislative, Exekutive und Judikative unterstehen demokratischer Aufsicht. Versagt diese, ist es letztlich Aufgabe der Medien, Missstände aufzuzeigen und Korrekturen einzufordern. Vielfältige, einflussreiche Medien sind somit ein wichtiger Teil jeder Demokratie, nicht nur, weil sie längerfristig für Meinungsvielfalt sorgen, sondern auch, weil sie kontrollieren.</p>
<p>Medien sind die sogenannte Vierte Gewalt im Staat. Ironischerweise geniesst aber ausgerechnet dieses übergeordnete Kontrollorgan grosse Narrenfreiheit. Jene, die sich, notabene zu Recht, für Sauberkeit in Politik und Wirtschaft stark machen, sind selbst nur dem Leser Rechenschaft schuldig. Einem Leser, der vielerorts nicht mehr die Wahl hat, welche Zeitung er abonniert und deshalb nur beschränkt Einfluss ausüben kann. Um beim Fall Hildebrand zu bleiben: Wer klopft Roger Köppel und Urs Paul Engeler für ihre Lügen ernsthaft auf die Finger? Richtig: wohl keiner. Rechtliche Schritte werden zwar geprüft, passieren dürfte wie meistens nichts.</p>
<p><strong> Manipulation ohne Folgen</strong></p>
<p>Das Beispiel Weltwoche versus Hildebrand demonstriert exemplarisch, wo die Probleme liegen. Medien können, im Gegensatz zu jeder anderen Instanz im Lande, lügen und manipulieren, ohne mit groben Konsequenzen rechnen zu müssen – und vor allem ohne offenlegen zu müssen, wer die Lügen und Manipulationen finanziert.</p>
<p>Letzteres mag im Fall Weltwoche nicht allzu problematisch sein, weil wir alle wissen, woher der Wind die Geldscheine weht. Schwieriger wird es bei Produkten wie NZZ, Tagesanzeiger/Bund, BAZ, Berner Zeitung, Blick usw. Wie abhängig sind sie und ihre Inhalte von Inserenten und Geldgebern im Hintergrund? Weshalb wird eine Geschichte wie die Affäre Hildebrand derart gross, eine andere, wie der geschönte <a href="http://www.stefan-schaer.ch/2011/11/07/finma-bericht-zum-lehman-konkursviele-fragen-keine-antworten/" target="_blank">Finma-Bericht</a> zum Credit-Suisse-Lehman-Brothers-Debakel, derart klein gefahren.</p>
<p>Liegt es daran, dass die Nationalbank, im Gegensatz zur Credit Suisse, keine Inserate schaltet? Möglich. Wer verzichtet heutzutage schon gerne auf Hunderttausende von Franken aus dem CS-Marketing-Topf? Sicher ist: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigt das Risiko der Abhängigkeit. Wenn ein Inserat nicht mehr eines unter vielen ist, wird es allzu wichtig. Wenn mit Inserenten nicht mehr genug Geld verdient werden kann, gewinnt der Geldgeber im Hintergrund an Einfluss. Die Beispiele Weltwoche und Basler Zeitung veranschaulichen das Problem: Parteinahe Financiers kaufen Medien und nutzen sie als politische Propagandainstrumente – natürlich ohne die tatsächlichen Besitzverhältnisse offenzulegen.</p>
<p><strong> Transparenz ist das Eine, …</strong></p>
<p>Deshalb: Macht Medienmacht transparent! Was es braucht, ist komplette Transparenz über die Finanzierung politisch relevanter Medienprodukte. Dem Nutzer muss klar sein, wer wen bezahlt, wer wie stark von wem abhängig ist, wer mit seinen Inseraten prozentual wie viel zum Umsatz beiträgt. Nur so kann der Konsument einordnen, weshalb ein Text im Tagesanzeiger ganz anders tönt, als in der WOZ, nur so kann er beurteilen, weshalb die eine Geschichte gross, die andere gar nicht gefahren wird. Leider dürfte so viel Transparenz in einer Marktwirtschaft kaum durchsetzbar sein.</p>
<p><a href="http://www.rettet-basel.ch/pagina.php?0,100,," target="_blank">«Rettet Basel!»</a> hat vor einiger Zeit die Aktion «Medientransparenz» ins Leben gerufen. Sie fordert mit einer <a href="http://www.medientransparenz.ch/page.php?0,511," target="_blank">Petition</a> an Bundesrat und Parlament die «Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen». Wenigstens das sollte hierzulande möglich sein. Bis jetzt sind 2179 Unterschriften zusammengekommen.</p>
<p><strong> … Kontrolle das Andere</strong></p>
<p>Transparenz ist das Eine, Kontrolle das Andere. Letztere gestaltet sich schwierig, denn einziges Kontrollorgan der Medien sind ­– die Medien (ausser natürlich, wenn strafrechtlich relevante Vergehen gemacht werden). Es ist deshalb falsch, wenn im Nachgang zur Affäre Hildebrand von Journalisten <a href="http://www.presseverein.ch/2012/01/gegen-die-weltwoche/" target="_blank">mehr Solidarität</a> mit Berufskollegen jeder Couleur gefordert wird. Das Gegenteil ist nötig. Journalisten müssen Journalisten ganz genau auf die Finger schauen. «Kollegenschelte» darf nicht mehr verpönt, sondern muss erwünscht sein. Es braucht unter Medien das gleiche Mass an gegenseitiger Kontrolle und Kritik, das gegenüber allen anderen Institutionen selbstverständlich ist.</p>
<p>Sollen Lügen, Manipulation und Verstösse gegen journalistische Grundlagen einfacher geahndet werden können? Sollen «Fehler» schneller strafbar sein? Hier muss die Antwort ein klares Nein sein. Schränkt man Journalisten mit juristischen Mitteln zu stark ein, kann die Pressefreiheit schnell schaden nehmen. Und das ist sicher nicht der Sinn der Übung. Mit anderen Worten: Konzentrieren wir uns auf Transparenz und Kontrolle. Damit wäre viel gewonnen.</p>
<p><strong> Wie wärs mit einem Medien-Kontroll-Wiki?</strong></p>
<p>Bleibt die Frage, wie die gegenseitige Kontrolle verbessert und öffentlicher werden kann. Einige wenige Blogs, die immer wieder Witziges und Schlimmes aus der Welt der Medien dokumentieren und kritisieren, tun zwar das Richtige. Reichen tut das leider nicht. Erstens sind fundierte Blogeinträge zu aufwändig in der Produktion. Zweitens haben zu wenige Journalisten Zugang zu offenen Foren, in denen sie ihre Anmerkungen publizieren können.</p>
<p>Mein Vorschlag: Schaffen wir in der Schweiz ein Medien-Kontroll-Wiki. Dieses würde es erlauben, täglich ohne grossen Aufwand fehlerhafte Textpassagen aufzulisten, zu kritisieren und zu diskutieren. So könnte längerfristig ein gutes Kontrollorgan entstehen, das jedem Journalisten zugänglich ist und von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Ich bin sicher, etwas mehr Selbstkritik käme bei den Konsumenten gut an und würde dazu beitragen, das Vertrauen in die Berichterstattung zu stärken.</p>
<p>Update 15. Januar 2012: Sechs Parteichefs verlangen die <a href="http://www.sonntagszeitung.ch/home/artikel-detailseite/?newsid=203574">Offenlegung der Eigentumsverhältnisse</a> bei der Weltwoche. Und GLP-Chef Bäumle macht sich sogar dafür stark , dass «alle Medien darlegen, wer bei ihnen Einfluss ausübt.» Denn die Öffentlichkeit müsse wissen, wer die grossen Aktionäre, Finanzgeber und Spender, aber auch die grossen Inserenten sind.</p>
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		<title>Bundesgericht stützt Berner Skandalurteil</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 16:57:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schaer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Credit Suisse]]></category>
		<category><![CDATA[Lehman Brothers]]></category>

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		<description><![CDATA[Schlechte Nachrichten für Kleinanleger Hugo Rey: Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Berner Handelsgerichts vom August 2010 abgewiesen. Damit ist Reys juristischer Kampf gegen die Credit Suisse um Rückerstattung verlorener Gelder im Zusammenhang mit dem Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers zu Ende. Schlechte Nachrichten auch für den Rechtsstaat: Das Bundesgericht stützt mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schlechte Nachrichten für Kleinanleger Hugo Rey: Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Berner Handelsgerichts vom August 2010 <a href="http://www.suedostschweiz.ch/wirtschaft/berner-kleinanleger-auch-vor-bundesgericht-abgeblitzt" target="_blank">abgewiesen</a>. Damit ist Reys juristischer Kampf gegen die Credit Suisse um Rückerstattung verlorener Gelder im Zusammenhang mit dem Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers zu Ende.</p>
<p>Schlechte Nachrichten auch für den Rechtsstaat: Das Bundesgericht stützt mit seinem Entscheid ein <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Klage-gegen-CS-abgeschmettert-/story/11468836" target="_blank">Urteil des Berner Handelsgerichts</a>, das (wie bereits <a href="http://www.stefan-schaer.ch/2011/06/21/hugo-rey-versus-credit-suisse-ein-urteil-mit-vielen-fragezeichen/" target="_blank">dargelegt</a>) mehr als fragwürdig ist und als skandalös bezeichnet werden muss.</p>
<p>Mehr zum Entscheid des Bundesgerichts lesen Sie hier, sobald die schriftliche Begründung vorliegt. Dies dürfte in ein bis zwei Monaten der Fall sein.</p>
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