9/11-Podium in Lausanne

Die Westschweizer Gruppe 11septembre.ch bleibt dran. Zum Jahrestag der Anschläge vom 11. September 2001 zeigt sie am kommenden Mittwoch im Maison de Quartier Sous-Gare in Lausanne ab 20 Uhr einen Film zum Einsturz von WTC 7. Anschliessend diskutieren Jörg Schneider (emeritierter Professor ETH), Michel-F. Habersaat (pensionierter Pilot) und ich verschiedene Probleme der offiziellen Darstellung.

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Blitzgescheite Sonntagsanalyse

Es ist zum verzweifeln: Woche für Woche findet die Presse Gefallen daran, unschöne Meldungen über Credit Suisse und UBS zu verbreiten. Laut den Berichten werden bei den Schweizer Grossbanken unfassbar hohe Boni bezahlt, es wird hinterzogen, manipuliert und und und (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7). Wie wohltuend, wenn eine Zeitung wie der «Sonntag» in die Bresche springt und Brady Dougan, den CEO der Credit Suisse, ins rechte Licht rückt.

Geschrieben hat das Plädoyer der stellvertretende Chefredaktor Beat Schmid. Dass er einen Text abliefert, den das Korrektorat nicht gesehen hat, soll uns nicht stören, schliesslich zählt der Inhalt. Und dieser hat es in sich: Mit «Superhirn Brady Dougan» zollt Schmid einem Mann Tribut, der selbstverständlich rein gar nichts mit all den unterstellten Machenschaften der CS zu tun hat.

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Neue Verfahren für mehr Anlegerschutz

Im Streit mit einer Bank haben unzufriedene Kunden kaum eine Chance. Die Rechtswissenschaftlerin Franca Contratto will das ändern.

Ein lesenswerter Text auf infosperber.ch

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Terrorwarnungen:
der totale Schwachsinn

Jahr für Jahr kommen Terrorwarnungen aus den USA – Geheimdienstinformationen, die nicht überprüft werden können, weder von Journalisten, noch von Experten.

Und Jahr für Jahr spielen die meisten Medien brav mit. Der aktuelle Hype wird in der Schweiz zwar vereinzelt ein klein wenig hinterfragt (1, 2). Aber mal so richtig zweifeln an den Geschichten, die uns aufgetischt werden, mag dann doch niemand. Selbst wenn die Geschichten kaum schwachsinniger sein könnten.

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Mumpitz des Tages

Man sollte sich unbedingt mehr Zeit nehmen fürs Bloggen und diverse Rubriken einführen – so zum Beispiel den «Mumpitz des Tages».

Res Strehle, Chefredaktor des Tagesanzeigers, hätte mit seiner gestrigen Mitteilung zur hausinternen Fusion von Print und Online nicht nur Chancen auf den «Mumpitz des Tages», er wäre wohl auch in der Jahresbestenliste weit oben anzutreffen.

Strehle schreibt doch tatsächlich:

Zwei unterschiedlich gewachsene Kulturen werden in die fusionierte neue Redaktion ihre Stärken mit einbringen und ihre Schwächen hinter sich lassen.

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Das Schweigen der
Danièle Wüthrich-Meyer III:
(k)eine Antwort

Meine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer und das Berner Handelsgericht zeigt Wirkung. Genau ein Jahr nach dem versprochenen Termin legt Wüthrich-Meyer doch noch eine Antwort auf mein Auskunftsbegehren vom Februar 2012 im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse vor.

Nur: Was lange währt, wird nicht zwingend gut. Wüthrich-Meyers Schreiben enthält nichts, das zur Klärung beiträgt. Die Oberrichterin verliert sich in Erklärungen, wieso sie nicht zu einer Erläuterung/Kommentierung des Urteils verpflichtet ist – dabei hatte ich nie um Erläuterung/Kommentierung des Urteils gebeten. Wüthrich-Meyers Exkurs dient einzig der Verschleierung meines tatsächlichen Anliegens: Eine Erklärung der nachträglichen, mehr als widersprüchlichen Aussagen von Handelsrichter Bernard Burkhalter (siehe unten und 1, 2, 3).

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Das Schweigen der
Danièle Wüthrich-Meyer II:
Aufsichtsrechtliche Anzeige

Im Nachgang zu den Ereignissen am Berner Handelsgericht im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse (1, 2, 3) habe ich am 27. Februar 2012 ein Auskunftsbegehren gestellt. Umgehend eröffnete Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer am 1. März 2012 formell ein Verfahren und ersuchte die Parteien im Rahmen des rechtlichen Gehörs schriftlich um Stellungnahmen. Der ehemalige Kläger, Hugo Rey, erklärte sich mit der Auskunftserteilung einverstanden. Wie die Credit Suisse reagierte, ist mir nicht bekannt.

Seither ist mehr als ein Jahr vergangen, eine Antwort ist das Handelsgericht bis jetzt schuldig geblieben. Auf mein Nachfragen im Juli 2012 schrieb Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer, ich könne in Woche 33 2012 mit einer Antwort rechnen. Woche 33 verstrich jedoch ohne ein Lebenszeichen von der Hochschulstrasse 17. Auf zwei weitere Nachfragen habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten. Selbst ein eingeschriebener Brief blieb unbeantwortet.

Indem Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer entgegen ihren Zusicherungen seit mehr als einem Jahr nichts von sich hören lässt, muss sich das Berner Handelsgericht nicht nur Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung im Rechtssinne vorwerfen lassen. Es entsteht zudem der Eindruck, dass das Handelsgericht eine unangenehme Angelegenheit auszusitzen versucht.

Ich habe daher die Justizkommission des Kantons Bern um Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens gegen Danièle Wüthrich-Meyer, die Handelsrichter Bernard Burkhalter und Urs Eugen Bircher sowie das Berner Handelsgericht ersucht. Das eingereichte Dossier finden Sie hier.

Fortsetzung folgt …

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GPK: Fragen unerwünscht

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats stellt fest: Die Finma hat im Fall Credit Suisse-Lehman Brothers keine Fehler gemacht. Und: Die Finma hat das Verhalten der Credit Suisse nicht eigenhändig unter die Lupe genommen, sie hat die Credit Suisse beauftragt, sich selbst zu untersuchen …

Das sind erstaunliche Aussagen. Ich habe mir deshalb erlaubt, GPK und Finma ein paar Fragen zu stellen.

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Lehman-Brothers-Debakel:
Credit Suisse untersucht sich selbst –
im Auftrag der Finma

Die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments (GPK) hat ihre Untersuchung zum Verhalten der Finma im Fall Credit Suisse-Lehman Brothers abgeschlossen. Das Resultat: Die Finma hat keine Fehler gemacht. Das Problem: Laut GPK hat die Finma den Fall gar nicht richtig untersucht – sie hat die Credit Suisse beauftragt, sich selbst zu untersuchen …

Am 28. Februar 2011 haben Sabine Heinvirta und Matthias Schmid beim Eidgenössischen Finanzdepartement eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Finma eingereicht. Der Grund:

Die Geschehnisse rund um den Vertrieb von kapitalgeschützten Sparanlagen der Lehman Brothers sind bis heute nur lückenhaft geklärt. Und der Vertrieb von kapitalgeschützten Sparanlagen der Isländischen Kaupthing Bank durch die Credit Suisse (und ihre Tochterbanken) wurde bei allen bisherigen Untersuchungen sogar vollständig von der Finma ausgeklammert.

Jetzt ist die Antwort da. In einem vierseitigen Brief teilt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats mit, die Finma habe unabhängig untersucht, sie habe keine Fehler gemacht, die krassen Differenzen zwischen internem und öffentlichem Bericht seien erklärbar und nicht verdächtig.

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Kaupthing: die Credit Suisse warnt,
die Neue Aargauer Bank verkauft,
die Finma schweigt

Am 31. Oktober 2008 ist die isländische Kaupthing Bank Konkurs gegangen. Bei Credit Suisse und Neuer Aargauer Bank (NAB) waren rund 400 Anleger betroffen – viele von ihnen Pensionäre, denen die Papiere zum Teil regelrecht «angedreht» worden waren. Die Parallelen zum Fall Credit Suisse-Lehman Brothers sind offensichtlich. Ein Thema für die Finanzmarktaufsicht? Nein, die Finma schweigt.

Lena Meier (Name geändert) sitzt in einem Büro der Neuen Aargauer Bank (NAB) in Wohlen/AG. Sie hat 40’000 Franken geerbt und möchte dieses Geld so sicher als möglich anlegen. Ihr Kundenberater unterbreitet ihr zwei Investitionsangebote: ein strukturiertes, zu 100% kapitalgeschütztes Produkt der US-Investmentbank Lehman Brothers und Obligationen der isländischen Kaupthing Bank.

Zehn Tage später, am 28. Juli 2008, stimmt Lena Meier, die in Anlagegeschäften gänzlich unerfahren ist, den Käufen zu: 21’744 Franken werden in Lehman Brothers gesteckt, 17’242 Franken in Kaupthing. Drei Monate später ist Lena Meier das ganze Geld los – Lehman Brothers und Kaupthing sind Konkurs gegangen …

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